Wir sind Aussteller von Gebäudeenergieausweisen für Wohngebäude und für sogenannte Nichtwohngebäude. Zu letzteren gehören vorwiegend gewerbliche und öffentliche genutzte Gebäude, aber auch Wohn- und Geschäftshäuser ab einer bestimmten Größenordnung.
Jede dieser Immobilien erfordert in Abhängigkeit von den Vorstellungen und Wünschen der Eigentümer und Nutzer individuelle Beratung und Betreuung. Deshalb sind die nachfolgend genannten Preise der Ausweise für Wohngebäude nur als Richtwerte zu verstehen, denn jedes Angebot - insbesondere für Nichtwohngebäude - setzt vorab die Klärung der baulichen Gegebenheiten voraus. Gerne unterbreiten wir ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot nach ihren Angaben oder nach einem Vororttermin.
Gebäudeenergieausweise werden von uns für Wohn- und Nichtwohngebäude gemäß den rechtlichen Vorgaben nach der aktuellen Energiesparverordnung (EnEV 2007) erstellt. Dies beinhaltet, dass wir jedes Gebäude, das wir bearbeiten, persönlich vor Ort anschauen. Nur so ist es möglich den tatsächlichen Gebäudezustand zu erfassen und ggf. die kostengünstigen Modernisierungsempfehlungen nach § 20 EnEV 2007 in den Energieausweis zu übertragen.
Gebäudeenergieausweise gibt es als "verbrauchsorientierte" sowie als "bedarfsorientierte" Energieausweise. Worin besteht der Unterschied ? Der bedarfsorientierte Energieausweis gibt Aufschluss über den
voraussichtlichen Energiebedarf des Gebäudes, weil anhand normierter Berechnungsverfahren der Energiebedarf Ihres Gebäudes ermittelt wird. Der verbrauchsorientierte Energieausweis basiert auf gemessenen Energieverbräuchen und spiegelt deshalb in erster Linie das Nutzerverhalten wider.
Wir empfehlen deshalb den bedarfsorientierten Energieausweis für Ihr Gebäude. Nur er benennt Ihnen verlässliche Vergleichswerte zu Ihrem Gebäude. Darüber hinaus kann er - soweit gewünscht und soweit uns die notwendigen Daten zur Verfügung gestellt werden - ohne Mehrpreis, einen Vergleich des Gebäudebedarfs mit dem tatsächlichen Verbrauch beinhalten. Erst hieraus und aus den beigefügten Modernisierungsempfehlungen auf Grundlage der "Schwachstellen" des Gebäudes ergeben sich die denkbaren Energieeinsparpotentiale.
Von der Ausstellung eines verbrauchsorientierten Ausweises raten wir ab - für Wohngebäude stellen wir derartige Ausweise auch nicht aus. Warum nicht ? Da für verbrauchsorientierte Ausweise lediglich die Verbrauchsdaten herangezogen werden, ergeben sich vor allem bei vormalig untypischer Nutzung sehr leicht stark verzerrte Gebäudekennwerte. (Beispiel: eine ältere Person, die in einer nicht modernisierten Altimmobilie nur noch die Küche und einen Wohnraum bewohnt und beheizt.)
Bei potentiellen Folgenutzern oder Immobilienkäufern werden durch die gute Beurteilung (auf Grundlage der vormalig niedrigen Verbräuche) im Energieausweis Erwartungshaltungen geweckt, die die Immobilie bei typischer Nutzung nicht erfüllen kann. Damit sind Konfliktsituationen vorprogrammiert. Das wollen wir vermeiden und streben deshalb auch in diesen Bereichen einen fairen und einen ehrlichen Umgang miteinander an. Durch die normierte und vergleichbare Berechnungsgrundlage erscheint uns dieses beim bedarfsorientierten Ausweis am ehesten gegeben.
Der Aufwand zur Erstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises ist deutlich höher als beim verbrauchsorientierten Ausweis, deshalb ist der Preis auch höher anzusetzen.
Der Gebäudeenergieausweis ersetzt keine individuelle Energieberatung. Eine auch unter Schadens- verhütungsgesichtspunkten ganzheitliche Planung zur wirtschaftlichen Modernisierung von Gebäuden lohnt sich nach unseren Erfahrungen fast immer.
Sie kann auch zur Beantragung von Fördergeldern und Zuschüssen notwendig sein und ist eine besondere Dienst- leistung, die wir bei Ihnen vor Ort durchführen und für die wir Ihnen gerne ein Angebot unterbreiten. Ein Gebäude- energieausweis kann in der Regel sehr kostengünstig aus den ermittelten Eckdaten einer Energieberatung ermittelt werden.
Ein Wort zur Qualität: Energieberatungen sind ingenieurmäßige Beratungsleistungen und setzen umfassende fachliche Qualifikationen des Beraters voraus - vor allem dann, wenn in der Folge Wert auf schadensfreie Modernisierungsmaßnahmen gelegt wird. Hierzu gehört beispielsweise die frühzeitige Beurteilung des Tauwasserausfalls und des Feuchteverhaltens von Baustoffen und Bauteilen. Naturgemäß ist das im Allgemeinen nicht das Arbeitsfeld angelernter Energieberater, wie sie auf dem Markt zu vermeintlich günstigen Preisen zu finden sind. Und die meisten in Eigenhilfe tätigen Immobilienbesitzer sollten Ihre Kenntnisse in diesem Bereich gleichfalls nicht überschätzen - Sanierungen von Sanierungen sind ein teures Geschäft und mit den damit häufig verbundenen gesundheitlichen Problemen auch nicht zu unterschätzen. (Als Bausachverständiger kann ich ein Lied davon singen.)
Zur Ausstellung eines Gebäudeenergieausweises und für die sachgerechte Durchführung einer Energieberatung werden vom Auftraggeber aktuelle Bestandspläne der Immobilie und - soweit möglich - die Baubeschreibungsunterlagen benötigt. Auf Grundlage dieser Unterlagen erbringen wir als Aussteller gegenüber dem Auftraggeber folgende Leistung:
Im Rahmen eines Vororttermins werden bautechnische und bauphysikalische sowie heizungstechnische Eigenschaften des Gebäudes erfasst.
Die Berechnung und Erstellung des Gebäudeenergieausweises erfolgt auf Grundlage der standarisierten Bilanzierungsverfahren.
Jedem Gebäudeenergieausweis werden - soweit gewünscht, sinnvoll und erkennbar - individuell erstellte wirtschaftliche Modernisierungstipps beigefügt.
Soweit gewünscht kann ergänzend zur Ausstellung des Gebäudeenergieausweises im Rahmen einer Energieberatung auch eine mögliche Erörterung der aufgezeigten Maßnahmen und Maßnahmepakete zur Energie- und Heizkostenersparnis mit dem Auftraggeber erfolgen. Auch Wirtschaftlichkeitsberechnungen können angeboten werden. Diese Leistungen werden gesondert abgerechnet. Die Aushändigung des Gebäudeenergieausweises erfolgt persönlich oder durch postalische Übersendung.
Auf Basis aktueller Bestandspläne und Baubeschreibungsunterlagen entstehen Ihnen für reine Wohngebäude folgende Kosten:
Ein / Zweifamilienhaus | 245 Euro zzgl. Mehrwertsteuer |
Wohnhaus bis 6 Wohneinheiten | 365 Euro zzgl. Mehrwertsteuer |
Wohnhaus bis 15 Wohneinheiten | 585 Euro zzgl. Mehrwertsteuer |
Für Nichtwohngebäude müssen Sie mit folgenden Größenordnungen rechnen:
Nettogrundfläche zwischen 300 und 500 qm:
Verbrauchsorientierter Ausweis: | ab 345 Euro zzgl. Mehrwertsteuer |
Bedarfsorientierter Ausweis: | Preis auf Anfrage |
Nettogrundfläche zwischen 500 und 1000 qm:
Verbrauchsorientierter Ausweis: | ab 485 Euro zzgl. Mehrwertsteuer |
Bedarfsorientierter Ausweis: | Preis auf Anfrage |
Für erforderliche Zusatzleistungen wie z.B. für die Erfassung eines abweichenden Gebäudeteils wird die Leistung sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude nach Aufwand abgerechnet. Auf Wunsch erstellen wir hierzu gerne ein Angebot.